Heizeinsatz-Austausch

Austausch älterer Heizeinsätze in Neuburg

Der Austausch des Heizeinsatzes steht bei vielen Betreibern von älteren Kachelöfen an.

Die Novelle der 1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) schreibt seit dem 01.01.1988 einen maximalen Abgasverlust von 11% vor. Bei der jährlich durchgeführten Emissionsprüfung durch den Schornsteinfeger werden einige dieser Anlagen eine zeitlich begrenzte Betriebserlaubnis erhalten.

Die Übergangsfristen meist abhängig vom Einbaujahr und sind unterschiedlich lang. Vier Termine wurden in der BImSchV festgelegt – je nach Gerät endet die Zulassung in den Jahren 2014, 2017, 2020 oder 2024. Viele ältere Heizeinsätze erfüllen diese Anforderungen nicht und müssen daher getauscht werden.